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Allgemeine Geschäftsbedingungen

GeV 110.001/V2.1 vom 28. Februar 2018
Änderungen vorbehalten

 

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die Märlistadt™ ist eine Veranstaltung des Gewerbevereins Stein am Rhein, folgend «Veranstalterin» genannt.
  2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für natürliche und juristische Personen als Veranstaltungsbesucher «Besucher» und/oder als Vertragspartner der Veranstalterin. Abweichungen von diesen AGB sind nur in Schriftform gültig.
  3. Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt. Unwetter und force majeure vorbehalten.
  4. Durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes und/oder durch den Kauf eines Tickets akzeptiert der Besucher die AGB der Veranstalterin. Tickets werden vor der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände kontrolliert.

Zutritt und Verhalten auf dem Veranstaltungsgelände

  1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände erfolgt auf eigene Gefahr. Der Besucher übernimmt alle Risiken und Gefahren, die im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung entstehen. 
  2. Personen wird der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert, welche
    • mitgebrachte Getränke, pyrotechnische Gegenstände, Waffen aller Art und andere gefährliche und verbotene Gegenstände mit sich führen und sich weigern, diese ausserhalb des Veranstaltungsgeländes zu deponieren oder zu entsorgen
    • den Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes der Veranstalterin nicht Folge leisten
    • eine Durchsuchung ihrer Person oder ihrer mitgeführten Behältnisse durch den Aufsichts- und Sicherheitsdienst verweigern
    • dem Aufsichts- und Sicherheitspersonal gegenüber ausfällig werden
    • Streitereien anzetteln
    • alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss stehen
  3. Befinden sich die betreffenden Personen bereits auf dem Veranstaltungsgelände, so werden sie von diesem verwiesen und wenn nötig, der Schaffhauser Kantonspolizei übergeben.
  4. Durch eine Zutrittsverweigerung oder einen Veranstaltungsgeländeverweis aufgrund der obgenannten Punkte besteht kein Anspruch auf Rückerstattung etwaig gelöster Tickets/Ticketpreise. 
  5. Der Besucher erklärt sich bereit zu einer sorgfältigen Durchsuchung und Inspektion und/oder einer zeitlich begrenzten Abnahme verbotener Gegenstände durch den im Veranstaltungsgelände anwesenden Aufsichts- und Sicherheitsdienst.
  6. Ebenso darf der Aufsichts- und Sicherheitsdienst deren mitgeführten Behältnisse nach verbotenen Gegenständen durchsuchen. Den Anordnungen dieser ist unverzüglich Folge zu leisten. Eine Missachtung der Zutrittsberechtigungen wird geahndet und zieht den Verweis vom Veranstaltungsgelände nach sich und wenn nötig der Schaffhauser Kantonspolizei übergeben. 
  7. Der Besucher darf kein politisches- oder sonstiges Werbematerial vor und auf das Veranstaltungsgelände mitbringen. Ebenso keine provozierenden Plakate, Banner oder sonstige Beschriftungsträger, mit und ohne Ton, die von Besuchern an der Veranstaltung gesehen oder gehört werden können.
  8. Dem Besucher ist es auf dem Veranstaltungsgelände untersagt:
    • Marketing Artikel zu verschenken oder zu vertreiben
    • eigene musikalische oder sonstige Darbietungen, entgeltlich oder unentgeltlich, anzubieten und/oder auf zu führen
    • geplante oder spontane Versammlungen zu kommerziellen und nicht kommerziellen Zwecken, religiösen oder politischen Kundgebungen, entgeltlich oder unentgeltlich, anzukündigen und/oder durch zu führen
    • Führungen jeglicher Art anzubieten und/oder durch zu führen
    • sich bewusst mit einer pandemischen oder epidemischen Krankheit auf dem Veranstaltungsgelände aufzuhalten
  9. Auf dem ganzen Veranstaltungsgelände besteht Fahrverbot.

Programm

  1. Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler/innen. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. 
  2. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm und die Zeiten zu ändern. 
  3. Die Veranstalterin haftet nicht für Kosten, welche durch eine eventuelle Absage oder Verschiebung der Veranstaltung dem Besucher entstanden sind (Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft, etc.).

Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen

  1. Grundsätzlich erlaubt sind für den privaten Gebrauch Fotografien, Audio- und Videoaufnahmen.
  2. Grundsätzlich untersagt sind zur kommerziellen Nutzung und Verwertung Fotografien, Audio-, Video- und Filmaufnahmen von auftretenden Künstlern/innen, von Besucher/innen oder Veranstaltungsinfrastrukturen.
  3. In keinem Fall ist ohne Zustimmung der Veranstalterin, zur kommerziellen Nutzung, die öffentliche Verbreitung, Zurverfügungstellung, Sendung und/oder Wiedergabe von Audio-, Video-, Foto-, oder Filmaufnahmen der Veranstaltung, insbesondere über das Internet oder Mobilfunk oder die Unterstützung anderer Personen bei derartigen Aktivitäten, gestattet. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung der Veranstalterin nicht auf das Veranstaltungsgelände mitgebracht werden.
  4. Akkreditierungswünsche für eine kommerzielle Nutzung für Fotografien, Audio-, Video- und/oder Filmaufnahmen sind an ok@maerlistadt.ch zu richten.
  5. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt und bei Missachtung dieser Verbote behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.
  6. Durch das Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher ein, dass er am und um das Veranstaltungsgelände herum fotografiert, gefilmt oder aufgenommen werden darf.
  7. Der Besucher gewährt dem Veranstalter, seinen Geschäfts- und Medienpartnern hiermit die unwiderrufliche und sachlich, zeitlich und örtlich unbeschränkte Erlaubnis, dieses Audio- Video, Film- und Fotomaterial unentgeltlich für die Vermarktung von Veranstaltungen der Veranstalterin und die Berichterstattung über solche Veranstaltungen zu verwenden (inklusive der Stimme des Besuchers und sein Abbild). Dies bezieht sich auf alle Zwecke, die mit der Übertragung und geschäftlichen Zwecken zu tun haben wie z.B. der Öffentlichkeitsarbeiten auf Webseiten, in sozialen Netzwerken, Medien, Inseraten, Drucksachen und Veranstaltungskalender. Der Besucher muss hierfür nicht verständigt werden und erhält keine Entschädigung.

Haftung

  1. Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
  2. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Körper- und Vermögensschäden, die Veranstaltungsbesuchern oder Standbetreibern von Dritten zugefügt werden.
  3. Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundsachen werden nach der Veranstaltung im Fundbüro der Stadt Stein am Rhein (Rathaus) abgegeben. Informationen dazu gibt es am Infopoint auf dem Veranstaltungsgelände.
  4. Im Falle einer COVID-19 Erkrankung im Rahmen der Veranstaltung ist der Besucher verpflichtet, am Infopoint die Veranstalterin darüber zu informieren und alle notwendigen Daten zur Nachverfolgung der Infektionskette bekanntzugeben.
  5. Der Veranstalterin obliegt das Recht und kann dem Besucher den Zutritt zum Veranstaltungsgelände verwehren, wenn dieser Erkrankungssymptome wie erhöhte Temperatur, Husten, usw. (Coronasymptome) aufweist.
  6. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, Besuchern, die den geordneten Ablauf der Veranstaltung stören oder der jeweiligen Hausordnung bzw. Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitsdienstes zuwiderhandeln, den Zugang für bestimmte Zeit oder in schwerwiegenden Fällen auf Dauer zu versagen.

Veranstalterin & Organisationskomitee (OK) Märlistadt

Anschrift Veranstalterin

Gewerbeverein Stein am Rhein
8260 Stein am Rhein

info@gewerbe-star.ch
www.gewerbe-star.ch

Anschrift Organisationskomitee (OK)

Gewerbeverein Stein am Rhein
OK Märlistadt
8260 Stein am Rhein

ok@maerlistadt.ch
www.maerlistadt.ch

Rechtliche Bestimmungen

  1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Bestimmungen dieser AGB jederzeit abzuändern oder durch Weisungen zu ergänzen. Sie erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf der Webseite www.maerlistadt.ch.
  2. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der Schriftlichkeit.
  3. Alle Rechtsbeziehungen des Besuchers mit der Veranstalterin unterstehen dem schweizerischen Recht. Sowohl für Besucher mit Wohnsitz im Ausland als auch für solche mit Wohnsitz in der Schweiz bildet Stein am Rhein als Sitz der Veranstalterin für alle Verfahren Erfüllungsort und ausschliesslichen Gerichtsstand.

Um den Lesefluss nicht zu beeinträchtigen, wird im obenstehenden Text nur die männliche Form «Besucher» genannt, sie ist aber stets geschlechts- und genderneutral zu verstehen.

Stand: 22. November 2021